Allgemeine Geschäftsbedingungen

Obstsaftkelterei Josef Möller GmbH & Co KG

§ 1 Allgemeiner, Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der J. Möller GmbH & Co KG und den natürlichen und juristischen Personen, die das Internetangebot der J. Möller GmbH & Co KG nutzen (im folgenden Käufer genannt). Die AGB betreffen die Nutzung der www.freshpower.de sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der J. Möller GmbH & Co KG im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei der J. Möller GmbH & Co KG Waren zu bestellen.

(2) Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Die J. Möller GmbH & Co KG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird übermittelt durch E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von J. Möller GmbH & Co KG. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von J. Möller GmbH & Co KG nicht zulässig.

§ 4 Preise

(1) Der jeweils angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.

(2) Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten FreshPower24.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über den Kaufgegenstand ungültig.

(3) Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Käufers.

§ 5 Rücktritt

(1) J. Möller GmbH & Co KG ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 6 Gewährleistung

(1) J. Möller GmbH & Co KG trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Lässt sich der Zweck des Kaufs weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers zurechnen und zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Kaufgegenstand bereits bei der Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.

(2) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. J. Möller GmbH & Co KG behält sich vor, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(3) Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, so hat der Käufer diesen bei der J. Möller GmbH & Co KG unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt der Kaufgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(4) Liefert J. Möller GmbH & Co KG zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann J. Möller GmbH & Co KG vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(5) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren. Beim Verkauf gebrauchter Sachen oder wenn sich der Zweck des Kaufs der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers zurechnen lässt, verjähren die Ansprüche wegen Mängeln nach einem Jahr.

(6) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen J. Möller GmbH & Co KG. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet J. Möller GmbH & Co KG nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch J. Möller GmbH & Co KG oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von J. Möller GmbH & Co KG gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Internetshops.

§ 8 Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstand beauftragten Unternehmen weitergegeben.

§ 9 Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht am Geschäftssitz von J. Möller GmbH & Co KG zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.

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